Aktuell sind die Bedingungen für eine Investition in private Kapitalanlagen äußerst günstig. Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die steuerliche Regelung der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) für neu errichtete Wohnimmobilien angepasst. Das bedeutet, dass Sie beim Erwerb einer Neubau-Immobilie, die Sie vermieten, unter bestimmten Voraussetzungen jährlich bis zu 5 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (bzw. in den Folgejahren vom jeweiligen Restwert) abschreiben und dadurch Steuern sparen können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, investieren Sie in Ihre Zukunft und sichern Sie sich finanziell ab – mit einer Wohnung im Vogelsang Hittfeld.
Die wesentlichen Voraussetzungen für die degressive Abschreibung* AfA (Absetzung für Abnutzung) sind:
Ein rechtswirksam geschlossener Kaufvertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029
Erwerb der Immobilie vor oder im Jahr der Fertigstellung
Vermietung der Wohnung
Haben Sie vor, Steuervorteile zu nutzen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrer bevorzugten Wohnung bereit, sodass Ihr Steuerberater Sie über die Abschreibungsmöglichkeiten informieren kann.
Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).